• BGH HEBT AA­CHE­NER UR­TEIL TEIL­WEI­SE AUF

    Der Prozess gegen einen Aachener Hooligan muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Aachen gegen Kevin P. teilweise aufgehoben.

    Die Richter haben die Entscheidung zur Sicherungsverwahrung und zum Strafmaß als fehlerhaft bewertet. Beides muss nun in einem neuen Verfahren neu geprüft werden, während der Schuldspruch wegen schwerer Gewalttaten bestehen bleibt.

    Damit wird der Fall erneut vor dem Landgericht Aachen verhandelt. Im Mittelpunkt steht dann vor allem die Gefährlichkeitsprognose sowie die Höhe der Strafe.

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