Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland ist im Streit um ein Grundstück am Tagebau Hambach vor Gericht gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass die Enteignung der rund 500 Quadratmeter großen Fläche bestehen bleibt.
Der BUND hatte argumentiert, dass das Grundstück nach dem vorgezogenen Kohleausstieg nicht mehr für den Braunkohleabbau benötigt werde. Das Gericht sah das anders: Zum Betrieb des Tagebaus gehöre auch die spätere Rekultivierung. Nach Angaben von RWE wird die Fläche benötigt, um eine Böschung für den geplanten Tagebausee zu sichern.
Das Grundstück gehört dem BUND seit 1997 und war 2018 an RWE enteignet worden. Für die Naturschützer hat die Wiese auch symbolische Bedeutung, weil sie als Zeichen des Widerstands gegen den Braunkohleabbau gilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das Gericht keine Revision zu, der BUND kann jedoch Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen.