Wegen der anhaltenden Trockenheit verbietet der Kreis Heinsberg die Wasserentnahme aus oberirdischen Fließgewässern. Die Kreisverwaltung hat dafür jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt zunächst bis zum 30. September.
Betroffen sind alle sonstigen Fließgewässer im Kreisgebiet, also auch Gräben und namenlose Vorfluter. Für die Rur hatte die Bezirksregierung Köln schon Ende Juni ein eigenes Wasserentnahmeverbot ausgesprochen.
Hintergrund ist die kritische Lage an vielen Gewässern. Nach Angaben des Kreises hat es in den vergangenen Wochen und Monaten zu wenig geregnet. Viele Gewässer führen nur noch wenig oder gar kein Wasser mehr. Einige drohen sogar trockenzufallen.
Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass sich der Zustand der Gewässer weiter verschlechtert. Außerdem sollen Tiere und Pflanzen in und an den Fließgewässern geschützt werden.
Untersagt ist vor allem die Entnahme mit mechanischen oder elektrischen Pumpen, Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältern. Ausnahmen gibt es für das Tränken von Vieh und für das Schöpfen mit Handgefäßen.
Wer bereits eine bestehende Erlaubnis zur Wasserentnahme hat, etwa für landwirtschaftliche Beregnung, soll so wenig Wasser wie möglich entnehmen. Vorgaben zu Pegeln oder Grenzwerten müssen weiter eingehalten werden.