In Belgien ist ein neues Gesetz in Kraft getreten. Mit der neuen Regelung können Arbeitnehmer ab dem 1. April 2026 bis zu 360 freiwillige Überstunden pro Kalenderjahr leisten. Auf die ersten 240 Stunden zahlt der Arbeitnehmer keine Steuern und hat somit mehr Geld in der Geldbörse.
Lohnzuschläge, Sozialabgaben und der Berufssteuervorabzug werden auf die freiwilligen Überstunden nicht angewendet. Grundlage bleibt eine freiwillige schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
„Die Maßnahme ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wer freiwillig mehr arbeitet, muss davon auch spürbar mehr behalten dürfen. Gleichzeitig erhalten Unternehmen mehr Flexibilität, um Auftragsspitzen abzufangen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken“, so Bernd Hugo, Präsident der AVED-IHK Ostbelgien.
Gleichzeitig ist die Reform eine wichtige Komponente für den Wirtschaftsstandort Ostbelgien. Ein zentrales Anliegen ist es, den hohen Anteil an Pendlern zu reduzieren und einen Anreiz zu schaffen, innerhalb der Region zu arbeiten. Dadurch soll die Standortattraktivität im Wettbewerb mit den Nachbarländern und anderen belgischen Regionen gestärkt werden. Gleichzeitig erhöht sich die Kaufkraft, da den Arbeitnehmern mehr netto bleibt und somit auch die Wirtschaft gestärkt werden kann.
Die Regelung zielt in erster Linie auf Vollzeitstellen ab. Für Teilzeitbeschäftigte gibt es eine Sonderregelung: Der Arbeitnehmer muss insgesamt drei Jahre in dem Unternehmen gearbeitet haben, und es muss ein vorübergehender Arbeitsanstieg vorliegen. Durch diese Regelung erhofft sich der Gesetzgeber außerdem, mehr Teilzeitbeschäftigte in Vollzeit zu bringen.
Die AVED-IHK Ostbelgien ruft alle ostbelgischen Arbeitgeber dazu auf, sich aktiv an der Gesetzesneuerung zu beteiligen. Mithilfe eines speziellen „Badges“ können Unternehmen künftig darauf hinweisen, dass in ihrem Unternehmen steuerfreie Überstunden möglich sind.