Die Stadt Herzogenrath wird Rettungsdienstgebührenbescheide direkt an betroffene Bürger verschicken. Hintergrund ist ein seit Monaten andauernder Streit mit den gesetzlichen Krankenkassenverbänden über die Finanzierung sogenannter Fehlfahrten, bei denen nach einer Behandlung vor Ort kein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Für die Betroffenen ist dabei entscheidend, aus welchem Jahr der jeweilige Rettungsdiensteinsatz stammt.
Nach Auffassung der Stadt und des Städte- und Gemeindebundes gehören Fehlfahrten zum regulären Rettungsdienst und verursachen notwendige Kosten. Bis Ende 2024 habe bei identischen Voraussetzungen eine einvernehmliche Gebührensatzung mit den Krankenkassenverbänden bestanden. Seit 2025 lehnten die Krankenkassen die vollständige Übernahme dieser Kosten ab und übernähmen derzeit weniger als die Hälfte.
Die Fehleinsatzquote in Herzogenrath liegt laut Stadt aktuell bei rund 25 Prozent. Bei 5.000 kalkulierten Einsätzen im Jahr wären damit etwa 1.250 Einsätze nicht refinanziert. Das entspreche einer jährlichen Belastung von rund 1,5 Millionen Euro. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, den Rettungsdienst kostendeckend zu betreiben.
Für Einsätze aus den Jahren 2022 bis 2024 werden deshalb Gebührenbescheide verschickt, um die Ansprüche rechtssicher festzusetzen. Diese Bescheide sind zunächst nicht mit einer Zahlungsaufforderung verbunden. Bei Einsätzen aus den Jahren 2025 und 2026 wird dagegen die vollständige Rettungsdienstgebühr gegenüber dem jeweiligen Gebührenschuldner festgesetzt. Bereits von der Krankenkasse geleistete Zahlungen werden abgezogen. Der Bescheid weist anschließend auch einen möglicherweise noch offenen Betrag aus.
Betroffene können den Bescheid bei ihrer Krankenkasse einreichen und um die Übernahme der Kosten ersuchen. Übernimmt die Krankenkasse die Gebühr vollständig, ist die Forderung ausgeglichen. Verweigert sie die vollständige Übernahme dauerhaft, würde die verbleibende Differenz laut Stadt grundsätzlich den Gebührenschuldner treffen. Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid sowie gegen eine Ablehnung der Krankenkasse bleiben möglich.
Die Stadt betont ausdrücklich, dass sich Bürger wegen möglicher Kosten nicht davon abhalten lassen sollen, bei einem medizinischen Notfall die 112 zu wählen.