Nach einem Waldbrand im Nationalpark Eifel weist die Nationalparkverwaltung auf die aktuell hohe Waldbrandgefahr hin. Anlass sind die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen. Besucher werden gebeten, das Feuer- und Rauchverbot im Nationalpark unbedingt einzuhalten.
Im östlichen Kermeter war vor Kurzem ein Brand auf einer Fläche von rund 16.600 Quadratmetern ausgebrochen. Nach Angaben der Nationalparkverwaltung konnte das Feuer durch ein Großaufgebot der umliegenden Feuerwehren, die Unterstützung der Mitarbeitenden des Nationalparks sowie den Einsatz des Speziallöschfahrzeugs „Fire-Fighter“ von Wald und Holz NRW gelöscht werden. Mitarbeitende der Nationalparkverwaltung hielten anschließend in der Nacht und am folgenden Tag Brandwache.
Nach Angaben der Nationalparkverwaltung wurden auf der Brandfläche Spuren eines illegalen Lagerfeuers gefunden. Nahezu alle Waldbrände in Nordrhein-Westfalen würden nicht durch Blitzeinschläge, sondern durch unachtsames Verhalten von Menschen verursacht. Die Nationalparkverwaltung erinnert deshalb an das ganzjährige Verbot von offenem Feuer und Rauchen im Nationalpark. Außerhalb der Nationalparkgrenzen gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot im Wald. Außerdem dürfen Waldwege und Zufahrten nicht zugeparkt werden, da sie als Rettungswege für Einsatzfahrzeuge benötigt werden.
Gemeinsam mit den Leitstellen der Kreise Euskirchen und Düren sowie der Städteregion Aachen hat die Nationalparkverwaltung nach eigenen Angaben ein Brandschutzkonzept entwickelt. Darin sind unter anderem Wasserentnahmestellen, Rettungswege und Maßnahmen zur Brandbekämpfung festgelegt. Mitarbeitende wurden zudem für die Wald- und Flächenbrandbekämpfung geschult und mit Löschrucksäcken sowie Brandhacken ausgestattet.
Die Nationalparkverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Feuerverbot mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Wer einen Brand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 verständigen. Kleine Entstehungsbrände sollten nur gelöscht werden, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist.
Foto: Nationalparkverwaltung Eifel/V. Möller