Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass es keinen Anspruch auf eine vorgezogene Durchführung des Bürgerentscheids zur geplanten Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Geilenkirchen gibt.
Der Eilantrag, den Entscheid spätestens bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 abzuhalten, wurde abgelehnt.