In Hückelhoven ist es seit dem 1. März möglich, eine Förderung für die Begrünung des Vorgartens zu erhalten. Ausgangslage für diese Förderung ist die Änderung in der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalens.
Denn seit Januar 2024 sind Schotter- und Kunstrasenvorgärten zur Gestaltung von Gärten in NRW ausgeschlossen.