Der tödliche Unfall auf der L240 zwischen Alsdorf-Hoengen und Eschweiler aus dem Jahr 2019 beschäftigt erneut das Aachener Landgericht. Der Bundesgerichtshof hatte das ursprüngliche Urteil aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Gerichts zurückverwiesen.
Hintergrund ist die Frage, ob der Angeklagte tatsächlich mit der Absicht gehandelt hat, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.