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Corona-Regeln im 100,5 Revier - das gilt

Seit heute (29.03.2021) ist die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Das Land NRW hat beschlossen, dass die "Notbremse" nur in Städten und Kreisen mit einer Wocheninzidenz über 100 greift.
Aber auch diese können von der Bremse abweichen, wenn sie ein entsprechendes Schnelltestkonzept haben. Konkret gilt aktuell:

 

Städteregion Aachen (inklusive Stadt)

Notbremse mit Schnelltestkonzept

  • Kontaktbeschränkungen für die Öffentlichkeit: Maximal 1 Haushalt und 1 weitere Person (Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Ausnahme Ostern (1.4. bis 5.4.): maximal 5 Personen aus 2 Haushalten)

  • Ohne Schnelltest mögliche Dienstleistungen (mit Termin): Friseurbesuch, nichtmedizinische Fußpflege, Taxifahrt, Handwerker, Werkstatt, Reinigungen, Waschsalons, Autovermietung, Sonnenstudio

  • Mit Schnelltest mögliche Dienstleistungen (mit Termin): Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Massage, Tätowieren etc.

  • Ohne Schnelltest geöffnete Einrichtungen: Supermärkte, Lebensmittelhändler, Bäckereien, Apotheken etc., Behörden (meist mit Termin), Tankstellen, Banken, Drogerien, Poststellen, Tiermärkte, Blumengeschäfte, Großhandel, Kirchen etc., bei Zoos & Tierparks nur Außenbereiche

  • Mit Schnelltest geöffnete Einrichtungen (mit Termin): Reisebüro, restlicher Einzelhandel (Bsp.: Buchhandlungen, Kleidungsgeschäfte, Spielwarenläden, Baumärkte), Bibliotheken, Museen etc., Zoos &

  • Weiter verboten/ geschlossen: Gastronomie, touristische Übernachtungen (in Hotels etc.), Veranstaltungen & Feiern, Trödelmärkte & Messen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Amateursport

  • Schnelltests: Maximal 24 Stunden alt, müssen negativ sein, müssen bei offizieller Teststelle gemacht worden sein

  • Maskenpflicht, Hygieneregeln & Mindestabstand wie gehabt

 

Kreis Heinsberg

Keine Notbremse

  • Kontaktbeschränkungen für die Öffentlichkeit: Maximal 2 Haushalte mit insgesamt höchstens 5 Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt)

  • Ohne Schnelltest mögliche Dienstleistungen (mit Termin): Friseurbesuch, nichtmedizinische Fußpflege, Taxifahrt, Handwerker, Werkstatt, Reinigungen, Waschsalons, Autovermietung, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Massage, Sonnenstudio, Tätowieren etc.
    Wenn keine Maske getragen werden kann, ist ein Schnelltest nötig

  • Ohne Schnelltest geöffnete Einrichtungen: Supermärkte, Lebensmittelhändler, Bäckereien, Apotheken etc., Behörden (meist mit Termin), Tankstellen, Banken, Drogerien, Poststellen, Tiermärkte, Blumengeschäfte, Großhandel, Kirchen etc.

  • Ohne Schnelltest geöffnete Einrichtungen (mit Termin): Reisebüro, restlicher Einzelhandel (Bsp.: Buchhandlungen, Kleidungsgeschäfte, Spielwarenläden, Baumärkte), Bibliotheken, Museen etc., Zoos & Tierparks

  • Weiter verboten/ geschlossen: Gastronomie, touristische Übernachtungen (in Hotels etc.), Veranstaltungen & Feiern, Trödelmärkte & Messen, Fitnessstudios, Schwimmbäder

  • Maskenpflicht, Hygieneregeln & Mindestabstand wie gehabt

 

Kreis Düren

Notbremse mit Schnelltestkonzept

  • Kontaktbeschränkungen für die Öffentlichkeit: Maximal 1 Haushalt und 1 weitere Person (Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Ausnahme Ostern (1.4. bis 5.4.): maximal 5 Personen aus 2 Haushalten)

  • Ohne Schnelltest mögliche Dienstleistungen (meist mit Termin): Friseurbesuch, nichtmedizinische Fußpflege, Taxifahrt, Handwerker, Werkstatt, Reinigungen, Waschsalons, Autovermietung, Sonnenstudio

  • Mit Schnelltest mögliche Dienstleistungen (mit Termin): Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Massage, Tätowieren etc.

  • Ohne Schnelltest geöffnete Einrichtungen: Supermärkte, Lebensmittelhändler, Bäckereien, Apotheken etc., Behörden (meist mit Termin), Tankstellen, Banken, Drogerien, Poststellen, Tiermärkte, Blumengeschäfte, Großhandel, Kirchen etc., bei Zoos & Tierparks nur Außenbereiche

  • Mit Schnelltest geöffnete Einrichtungen (mit Termin): Reisebüro, restlicher Einzelhandel (Bsp.: Buchhandlungen, Kleidungsgeschäfte, Spielwarenläden, Baumärkte), Bibliotheken, Museen etc., Zoos &

  • Weiter verboten/ geschlossen: Grillverbot in allen öffentlichen Parks, Gastronomie, touristische Übernachtungen (in Hotels etc.), Veranstaltungen & Feiern, Trödelmärkte & Messen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Amateursport

  • Maskenpflicht, Hygieneregeln & Mindestabstand wie gehabt

Bei allen geschlossenen Geschäften können Waren vorbestellt und abgeholt werden.

 

 

*Stand 30.03.2021, 05:46 Uhr.

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