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Drei Jahre Haft nach Angriff auf Bekannten

Der Prozess um den mutmaßlichen versuchten Totschlag in Aachen ist am Montag mit einem Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches zu Ende gegangen. Das Landgericht Aachen verhängte gegen den 27-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags erfolgte nicht – das Gericht konnte aufgrund der starken Alkoholisierung und des Konsums von Kokain nicht ausschließen, dass der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.

Nach den Feststellungen im Prozess hatten der Angeklagte und ein Freund im vergangenen Dezember erst in der Aachener Innenstadt gefeiert und später in der Wohnung des Freundes weiter Alkohol konsumiert. Der Angeklagte wurde zunehmend aggressiv und drängte seinen Freund mehrfach, ihn zu schlagen. Als der Geschädigte dem Drängen schließlich einmal nachgab, schlug der Angeklagte zurück – so heftig, dass sein Freund zu Boden ging. Laut Anklage trat und schlug er anschließend weiter gegen den Kopf des am Boden liegenden Mannes.

Der Freund erlitt lebensgefährliche Verletzungen, überlebte jedoch. Das Gericht sah in dem Angriff zwar eine erhebliche Gewalttat, konnte aber wegen der massiven Berauschung keine sichere Schuld feststellen. Daher folgte die Kammer dem Vorwurf des vorsätzlichen Vollrausches.

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