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Erster Fall von Vogelgrippe bestätigt

Bei einer in Linnich tot aufgefundenen Wildgans ist erstmals im Kreis Düren die Vogelgrippe nachgewiesen worden.

Das Veterinäramt beobachtet die Lage genau, sieht aber aktuell keinen Anlass für eine Stallpflicht.

Die Fachleute bewerten die Situation fortlaufend und stehen dabei auch im Austausch mit den Nachbarkreisen. Laut Einschätzung bleibt die Gefährdung für den Menschen gering. Bei Singvögeln wie Spatzen, Amseln oder Tauben wurde das Virus bisher nicht festgestellt. Wer tote Vögel auf seinem Grundstück findet, kann sie mit Handschuhen in der Restmülltonne entsorgen. Mehrere tote Wildvögel wie Gänse, Enten oder Schwäne sollten jedoch dem Veterinäramt gemeldet werden.

Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko einer weiteren Ausbreitung unter Geflügel in Deutschland als hoch ein. Der Kreis Düren steht daher in engem Kontakt mit den Geflügelhaltern. Wichtig bleiben strenge Hygienemaßnahmen: Futter und Wasser sollten nicht im Freien stehen, das Futter muss sicher gelagert werden. Auch private Halter müssen ihre Tiere registrieren und das Veterinäramt informieren, wenn ungewöhnlich viele Tiere verenden.

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