Kein Anspruch auf Bürgerentscheid „ZUE“ bis zur Bundestagswahl
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass es keinen Anspruch auf eine vorgezogene Durchführung des Bürgerentscheids zur geplanten Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Geilenkirchen gibt.
Der Eilantrag, den Entscheid spätestens bis zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 abzuhalten, wurde abgelehnt.
Laut Gericht sei der Anspruch der Vertreter des Bürgerbegehrens mit der bereits festgelegten Abstimmungsfrist vom 24. Februar bis 16. März 2025 erfüllt. Die weitere Organisation des Verfahrens liege im Ermessen der Stadt, solange sie sachlich und unverzüglich handelt. Verzögerungen seien auch durch eine späte Rückmeldung der Antragstellerinnen Anfang Januar entstanden. Die Antragstellerinnen können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. Über diese würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
An der Landstraße im Stadtteil Niederheid soll ein Grundstück an das Land NRW verpachtet werden, um die ZUE bauen zu können. Da sich das Land in einer zentralen Einrichtung um die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten kümmert, hofft die Stadt, dadurch Geld und Kapazitäten einsparen zu können.
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