Keine Auswahlmöglichkeit bei Corona-Impfstoff
Grundsätzlich kann man sich eine Corona-Impfstoff nicht aussuchen.
Das hat das Aachener Verwaltungsgericht gestern Nachmittag entschieden.
Geklagt hatte ein 61 Jähriger Mann aus Aachen, der mit AstraZeneca geimpft werden sollte. Das hat der Mann abgelehnt, er wollte lieber den Impfstoff von BioNTech und hat geklagt.
Die Aachener Richter haben klargestellt: Weder in der Impfverordnung noch im Grundgesetz gibt es ein Wahlrecht auf einen Impfstoff.
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