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Kündigung eines Stabstellenleiters wegen Schleuseraffäre wirksam

Ein ehemaliger Stabstellenleiter der Kreisverwaltung Düren ist mit seiner Kündigungsschutzklage nur teilweise erfolgreich gewesen.

Während das Arbeitsgericht Aachen die fristlose Kündigung für unwirksam erklärte, bestätigte es die ordentliche Kündigung als rechtmäßig.

Der Mann war seit 2020 auf Minijob-Basis für den Kreis tätig. Im April 2024 wurde er wegen des Verdachts der Schleuserkriminalität verhaftet. Ihm wurde vorgeworfen, seine Wohnung für Scheinanmeldungen zur Verfügung gestellt und dafür Geld erhalten zu haben. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft kündigte der Kreis ihm fristlos – allerdings zu spät, wie das Gericht urteilte. Die vorgeschriebene Zweiwochenfrist für eine außerordentliche Kündigung sei nicht eingehalten worden. Die ordentliche Kündigung zum 30. September 2024 bleibt jedoch bestehen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen habe. Aufgrund seiner besonderen Position in der Kreisverwaltung sei von ihm besondere Loyalität erwartet worden.

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