Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Dieser Schritt war zu erwarten: Die Staatsanwaltschaft Aachen ist im Fall Kevin P. in Revision gegangen.
Sie fordert, dass der Prozess gegen den ehemaligen Hooligan neu aufgerollt wird.
In erster Instanz lautete das Urteil: sieben Jahre Haft und der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft hätte ein höheres Strafmaß gewünscht – unter anderem wegen versuchten Totschlags. Sie hatte 14 Jahre Haft und die Anordnung der Sicherungsverwahrung gefordert. Das Landgericht hatte in seiner Begründung vor allem das Geständnis und die persönliche Entschuldigung bei den Opfern zugunsten von Kevin P. gewertet. Damit folgte die Kammer im Großen und Ganzen der Forderung der Verteidigung. Die Anwälte von Kevin P. hatten zudem die Anordnung einer Entziehungstherapie beantragt, damit ihr Mandant seine Drogen- und Alkoholsucht in den Griff bekommen kann.
Nun landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof.
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