Urteil im Prozess um Rinderherpes
Im Streit um die Tötung von knapp 700 Rindern von zwei Aachener Landwirten hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden, dass die Tötung der Rinder rechtens ist.
Das Gesundheitsamts hatte entschieden, dass die Rinder getötet werden müssen, weil sie am sogenannten Rinderherpes erkrankt sind. Die zwei betroffenen Bauern hatten in einem langen Verfahren dagegen geklagt. Sie wollen jetzt überlegen, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen.
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