Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass 152 Castorbehälter mit Atommüll aus dem ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden dürfen. Damit wurde eine Klage der Stadt Ahaus und eines Anwohners gegen die Bundesrepublik abgewiesen.
Die Kläger hatten argumentiert, dass Sicherheitsfragen – insbesondere bei Angriffen von außen – nicht ausreichend geklärt seien.