Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den juristischen Weg für die Räumung von Lützerath freigemacht. Die Richter am OVG haben die Beschwerde gegen die Allgemeinverfügung der Heinsberger Kreisverwaltung abgelehnt.
Klimaaktivisten wollten das Betretungs- und Aufenthaltsverbot für Lützerath kippen.