Im Streit um die Tötung von knapp 700 Rindern von zwei Aachener Landwirten hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden, dass die Tötung der Rinder rechtens ist.
Das Gesundheitsamts hatte entschieden, dass die Rinder getötet werden müssen, weil sie am sogenannten Rinderherpes erkrankt sind.