Das hat Landgericht Aachen entschieden. Eine Psychiaterin soll die Schuldfähigkeit des Angeklagten untersuchen. Außerdem hat die Verteidigung beantragt, nochmal ein Gutachten zu den Verletzungen des Kindes einzuholen. Weiterverhandelt wird Ende des Monats.
Der Angeklagte bestreitet, seinem Kind die tödlichen Verletzungen zugefügt zu haben.