Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtmäßig ist. Dem Beamten wurde vorgeworfen, unter Cannabiseinfluss mit dem Auto zum Dienst gefahren zu sein und vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert zu haben.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Polizeibedienstete nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel Dienst leisten dürfen.