Ab heute ist es verboten, aus Flüssen und Bächen in der Städteregion Wasser zu entnehmen. Wer es trotzdem macht, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Nicht von dem Verbot betroffen ist die Rur und alle Flüsse und Bäche auf dem Gebiet der Stadt Aachen.