Seit heute dürfen sich in der Städteregion nur noch diejenigen kostenlos testen lassen, die entweder in Deutschland wohnen oder regelmäßig, durchgehend aufhalten müssen.
Deutsche, die zum Beispiel in den Niederlanden oder Belgien wohnen, und in Deutschland zwar krankenversichert sind aber nicht dort arbeiten und wegen der Arbeit mehrere Tage am Stück in Deutschland sind, haben seit heute keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen Bürgertest.