50.000 Euro bei unerlaubter Wasserentnahme in der Städteregion
Ab heute ist es verboten, aus Flüssen und Bächen in der Städteregion Wasser zu entnehmen. Wer es trotzdem macht, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Nicht von dem Verbot betroffen ist die Rur und alle Flüsse und Bäche auf dem Gebiet der Stadt Aachen.
Mit dem Verbot will die Städteregion die Wasserqualität und die Lebewesen schützen, die auch unter den niedrigen Pegelständen leiden. Das Ganze gilt bis Ende September.
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