Aachener Richter kippen erneut Corona-Maßnahmen in Düren
Das Verwaltungsgericht Aachen hat gestern entschieden, dass eine generelle Maskenpflicht in der Dürener Innenstadt und ein Verweilverbot in Parks nicht zulässig sind. Darüber berichtet die Aachener Zeitung
Damit haben die Aachener Richter diese Maßnahmen schon zum dritten Mal innerhalb von eineinhalb Monaten gekippt.
Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass der Kreis Düren über solche Maßnahmen nicht entscheiden dürfe und sie gleichzeitig unverhältnismäßig seien. Gegen den Beschluss kann der Kreis Düren Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.
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