
AfD-Kandidatenkür: Beschwerde abgelehnt
Es bleibt dabei: Die AfD-Direktkandidaten für die Stadt und die Städteregion Aachen dürfen bei der Bundestagswahl nicht antreten.
Der Landeswahlausschuss NRW hat eine Beschwerde der Partei abgelehnt.
Die AfD hatte in einer gemeinsamen Versammlung Manuel Krauthausen und Markus Matzerath für die Wahl nominiert. Das Bundeswahlgesetz verbietet eine gemeinsame Kandidatenwahl für mehrere Wahlkreise. Die AfD hätte also eine eigene Versammlung für die Wahl jedes Kandidaten abhalten müssen.
Die Bundestagswahl ist am 23. Februar.
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