BUND scheitert mit Eilantrag gegen Atommülltransporte
Im Streit um geplante Atommülltransporte aus Jülich quer durch Nordrhein-Westfalen sind Gegner vor Gericht zunächst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag des BUND Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.
Damit bleibt die Genehmigung für die Transporte vorerst bestehen.
Konkret ging es um den Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material vom Zwischenlager in Jülich ins Zwischenlager Ahaus. Der Antrag des BUND Nordrhein-Westfalen wurde nach Angaben des Gerichts bereits aus formellen Gründen als unzulässig eingestuft. Darüber hinaus erklärten die Richter, dass die Risikobewertung der Transporte vorrangig in der Verantwortung der zuständigen Sicherheitsbehörden liege und nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden könne.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sieht sich durch die Entscheidung bestätigt. Die Behörde hatte die Transporte bereits im August 2025 genehmigt und erklärt, dass die relevanten Sicherheitsaspekte berücksichtigt worden seien. Der BUND hält die Transporte weiterhin für nicht ausreichend sicher und sieht durch die Verlagerung nach Ahaus keinen Sicherheitsgewinn. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung ist möglich, hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Die Transporte sollen sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und in kleinen Konvois quer durch NRW erfolgen. Insgesamt sollen rund 300.000 Brennelemente-Kugeln aus einem früheren Versuchsreaktor in Jülich verlagert werden. Nach Angaben der zuständigen Stellen handelt es sich um einen der größten Atommülltransporte auf der Straße seit Jahrzehnten.
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