
Bundestagswahl: Auch ein betrunkener Clown darf wählen
Am Sonntag wählt Deutschland einen neuen Bundestag – und das mitten in der jecken Hochzeit im 100,5-Revier.
Parallel zur Wahl finden vielerorts Karnevalssitzungen statt, weshalb einige Jecke vermutlich kostümiert im Wahllokal auftauchen werden.
Die Frage ist dann: Geht man vor oder nach der Sitzung wählen? Wer sich für Letzteres entscheidet, hat dabei womöglich schon ein paar Promille im Blut. Doch das ist grundsätzlich kein Problem – auch ein betrunkener Clown darf sein Kreuzchen setzen.
„Das Betrunkensein ist nicht das Problem“, sagt Dr. Benjamin Fadavian, Bürgermeister und Wahlleiter der Stadt Herzogenrath, lachend im 100,5-Interview. „Aber der Clown muss identifizierbar sein. Man sollte auch seinen Personalausweis mitbringen – und wenn das Bild so gar nicht zur geschminkten Nase passt, wird’s schwierig.“
Zu viel Schminke oder eine Maske könnten im Wahllokal also problematisch sein. Zudem rät Fadavian davon ab, politische Kostüme zu tragen. Das Wahlamt sei ein neutraler Raum – daher sollte das Kostüm keine parteipolitische Präferenz erkennen lassen.
Auch wer bei der Karnevalssitzung etwas zu tief ins Glas geschaut hat, darf trotzdem wählen. „Vom Prinzip gibt es keine generellen Regeln zum Alkohol, und es gibt auch keine Promillegrenze“, so Fadavian weiter. Allerdings sollte sich niemand so danebenbenehmen, dass der Wahlablauf gestört wird.
Fadavian selbst wird am Sonntag übrigens auch auf einer Herrensitzung in Herzogenrath sein, allerdings neutral im Anzug und - selbstverständlich - ohne Alkohol.
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