• Livestream starten:

Corona-Regeln im 100,5 Revier - das gilt

Seit heute (29.03.2021) ist die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Das Land NRW hat beschlossen, dass die "Notbremse" nur in Städten und Kreisen mit einer Wocheninzidenz über 100 greift.
Aber auch diese können von der Bremse abweichen, wenn sie ein entsprechendes Schnelltestkonzept haben. Konkret gilt aktuell:

 

Städteregion Aachen (inklusive Stadt)

Notbremse mit Schnelltestkonzept

  • Kontaktbeschränkungen für die Öffentlichkeit: Maximal 1 Haushalt und 1 weitere Person (Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Ausnahme Ostern (1.4. bis 5.4.): maximal 5 Personen aus 2 Haushalten)

  • Ohne Schnelltest mögliche Dienstleistungen (mit Termin): Friseurbesuch, nichtmedizinische Fußpflege, Taxifahrt, Handwerker, Werkstatt, Reinigungen, Waschsalons, Autovermietung, Sonnenstudio

  • Mit Schnelltest mögliche Dienstleistungen (mit Termin): Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Massage, Tätowieren etc.

  • Ohne Schnelltest geöffnete Einrichtungen: Supermärkte, Lebensmittelhändler, Bäckereien, Apotheken etc., Behörden (meist mit Termin), Tankstellen, Banken, Drogerien, Poststellen, Tiermärkte, Blumengeschäfte, Großhandel, Kirchen etc., bei Zoos & Tierparks nur Außenbereiche

  • Mit Schnelltest geöffnete Einrichtungen (mit Termin): Reisebüro, restlicher Einzelhandel (Bsp.: Buchhandlungen, Kleidungsgeschäfte, Spielwarenläden, Baumärkte), Bibliotheken, Museen etc., Zoos &

  • Weiter verboten/ geschlossen: Gastronomie, touristische Übernachtungen (in Hotels etc.), Veranstaltungen & Feiern, Trödelmärkte & Messen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Amateursport

  • Schnelltests: Maximal 24 Stunden alt, müssen negativ sein, müssen bei offizieller Teststelle gemacht worden sein

  • Maskenpflicht, Hygieneregeln & Mindestabstand wie gehabt

 

Kreis Heinsberg

Keine Notbremse

  • Kontaktbeschränkungen für die Öffentlichkeit: Maximal 2 Haushalte mit insgesamt höchstens 5 Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt)

  • Ohne Schnelltest mögliche Dienstleistungen (mit Termin): Friseurbesuch, nichtmedizinische Fußpflege, Taxifahrt, Handwerker, Werkstatt, Reinigungen, Waschsalons, Autovermietung, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Massage, Sonnenstudio, Tätowieren etc.
    Wenn keine Maske getragen werden kann, ist ein Schnelltest nötig

  • Ohne Schnelltest geöffnete Einrichtungen: Supermärkte, Lebensmittelhändler, Bäckereien, Apotheken etc., Behörden (meist mit Termin), Tankstellen, Banken, Drogerien, Poststellen, Tiermärkte, Blumengeschäfte, Großhandel, Kirchen etc.

  • Ohne Schnelltest geöffnete Einrichtungen (mit Termin): Reisebüro, restlicher Einzelhandel (Bsp.: Buchhandlungen, Kleidungsgeschäfte, Spielwarenläden, Baumärkte), Bibliotheken, Museen etc., Zoos & Tierparks

  • Weiter verboten/ geschlossen: Gastronomie, touristische Übernachtungen (in Hotels etc.), Veranstaltungen & Feiern, Trödelmärkte & Messen, Fitnessstudios, Schwimmbäder

  • Maskenpflicht, Hygieneregeln & Mindestabstand wie gehabt

 

Kreis Düren

Notbremse mit Schnelltestkonzept

  • Kontaktbeschränkungen für die Öffentlichkeit: Maximal 1 Haushalt und 1 weitere Person (Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Ausnahme Ostern (1.4. bis 5.4.): maximal 5 Personen aus 2 Haushalten)

  • Ohne Schnelltest mögliche Dienstleistungen (meist mit Termin): Friseurbesuch, nichtmedizinische Fußpflege, Taxifahrt, Handwerker, Werkstatt, Reinigungen, Waschsalons, Autovermietung, Sonnenstudio

  • Mit Schnelltest mögliche Dienstleistungen (mit Termin): Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Massage, Tätowieren etc.

  • Ohne Schnelltest geöffnete Einrichtungen: Supermärkte, Lebensmittelhändler, Bäckereien, Apotheken etc., Behörden (meist mit Termin), Tankstellen, Banken, Drogerien, Poststellen, Tiermärkte, Blumengeschäfte, Großhandel, Kirchen etc., bei Zoos & Tierparks nur Außenbereiche

  • Mit Schnelltest geöffnete Einrichtungen (mit Termin): Reisebüro, restlicher Einzelhandel (Bsp.: Buchhandlungen, Kleidungsgeschäfte, Spielwarenläden, Baumärkte), Bibliotheken, Museen etc., Zoos &

  • Weiter verboten/ geschlossen: Grillverbot in allen öffentlichen Parks, Gastronomie, touristische Übernachtungen (in Hotels etc.), Veranstaltungen & Feiern, Trödelmärkte & Messen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Amateursport

  • Maskenpflicht, Hygieneregeln & Mindestabstand wie gehabt

Bei allen geschlossenen Geschäften können Waren vorbestellt und abgeholt werden.

 

 

*Stand 30.03.2021, 05:46 Uhr.

Zurück

Ähnliche Themen

BUND verklagt Land NRW

  • Hambach

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz hat das Land NRW vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verklagt. Er wirft der Landesregierung Untätigkeit vor.

Seit drei Jahren fordert der BUND, dass RWE kein Anrecht mehr auf den Hambacher Forst hat.

Mehrwertsteuer stellt einige Betriebe vor Herausforderung

  • 100,5 Revier

Anfang des Jahres ist die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wieder auf 19 Prozent angestiegen. Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes haben seit Jahresbeginn über 80 Prozent der Gastronomen und Hoteliers die Preise angehoben.

Einige Restaurants werden nicht nur durch die Anhebung der Mehrwertsteuer, sondern auch wegen weiterhin hohen Energie- und Einkaufspreisen vor eine Herausforderung gestellt.

Alemannia erhält die Lizenz für Liga 3

  • Aachen

Die Alemannia hat schöne Post vom DFB erhalten. Es gibt die Lizenz für die 3. Liga für den Verein.

Das teilte Geschäftsführer Sascha Eller mit.

Kostenlose Picknick-Konzerte

  • Hückelhoven

In Hückelhoven finden von Mai bis September insgesamt fünf kostenlose Picknick-Konzerte statt. Die Konzerte finden immer an einem Donnerstag um 18 Uhr statt und sollen als „After-Work-Event“ wahrgenommen werden.

Start ist am 16. Mai mit der Band „beets 'n' berries“.

Überfall in der Rathausstraße

  • Alsdorf

 

In Alsdorf wurde am Dienstagnachmittag ein Modegeschäft in der Rathausstraße überfallen. Der maskierte Täter bedrohte den Ladenbesitzer gegen 17.30 Uhr mit einer Schusswaffe.

Dem unbekannten Täter gelang anschließend die Flucht.

DG investiert ins Bildungswesen

  • Ostbelgien

Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens investiert weiter in die Bildung. 180 Millionen Euro werden für den Um- und Neubau von Schulgebäuden bereitgestellt.

Außerdem wird die DG Eigentümer von zwei freien Schulen in St. Vith & Büllingen.

* Alle Preise inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer, zzgl. Systemgebühr in Höhe von 1,49 € pro Artikel und optional zzgl. Versandkosten