
Entlassung nach Konsum von Cannabis rechtens
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtmäßig ist. Dem Beamten wurde vorgeworfen, unter Cannabiseinfluss mit dem Auto zum Dienst gefahren zu sein und vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert zu haben.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Polizeibedienstete nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel Dienst leisten dürfen.
Insbesondere wegen des Umgangs mit Waffen und Dienstfahrzeugen. Der Verstoß gegen das Nüchternheitsgebot und das Straßenverkehrsgesetz sei mit dem Berufsbild eines Polizeikommissars unvereinbar und zeige mangelnde charakterliche Eignung, was das Vertrauen in die Polizei gefährden könne. Die Annahme der Kreispolizeibehörde, dass sich der Beamte in der Probezeit nicht bewährt hat, wurde bestätigt.
Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
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