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Entscheidung des OVG: Jülicher Atommüll darf in Ahaus gelagert werden

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass 152 Castorbehälter mit Atommüll aus dem ehemaligen Versuchsreaktor in Jülich im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden dürfen. Damit wurde eine Klage der Stadt Ahaus und eines Anwohners gegen die Bundesrepublik abgewiesen.

Die Kläger hatten argumentiert, dass Sicherheitsfragen – insbesondere bei Angriffen von außen – nicht ausreichend geklärt seien.

Das Gericht sieht dies anders: Die Aufsichtsbehörde habe alle relevanten Fragen konservativ und ausreichend geprüft.

Derzeit lagern die Castorbehälter mit einer Duldung in Jülich, da die dortige Genehmigung bereits abgelaufen ist. Ob und wann der Transport nach Ahaus stattfinden wird, bleibt jedoch offen – eine entsprechende Transportgenehmigung gibt es bislang nicht.

Eine Revision ließ das OVG nicht zu, die Kläger können aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Auch das Aktionsbündnis „Stop Westcastor“ hatte lang und oft gegen die Castor-Fahrten protestiert.

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