Frauenhofer Institut soll Lohn nachbezahlen
Gegen das Fraunhofer Institut aus Aachen läuft ab heute vor dem Arbeitsgericht in Aachen eine Klage. Eine studentische Hilfskraft fordert von dem Unternehmen ausstehende Lohnzahlungen ein.
Auslöser für den Streit sind die Auswirkungen der Pandemie auf das Arbeitsleben.
Es geht darum, dass die studentische Hilfskraft während der Pandemie nicht zur Arbeit kommen durfte. Da sie aber für das Home Office keine Aufgaben bekommen hat, sind ihr vom Fraunhofer Institut Minusstunden berechnet worden. Die Studentin hat dann gegenüber ihrem Arbeitgeber eingefordert, die Stunden nicht nacharbeiten zu müssen. Daraufhin hat man ihren Vertrag nicht verlängert. Und genau das ist für die Studentin unrechtmäßig, da bei einem Arbeitsausfall wegen Ereignissen - wie zum Beispiel der Pandemie - nicht nachgearbeitet werden muss. Auch der Lohn muss vollständig weitergezahlt werden. Insgesamt geht es in dem Fall um die Auszahlung von 33 Arbeitsstunden.
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