Illegales Autorennen - Staatsanwaltschaft rückt von Mordvorwurf ab
Im Prozess um den Unalltod einer Achtjährigen in Aachen ist die Staatsanwaltschaft in ihren Plädoyers von einem Mordvorwurf abgerückt.
Sie forderte für die beiden Angeklagten jeweils eine Jugendstrafe von fünf Jahren wegen vorsätzlicher Teilnahme an einem Autorennen mit Todesfolge. Man gehe zwar immer noch davon aus, dass sich die heute 20 und 21jährigen ein illegales Autorennen geliefert haben, als einer von ihnen mit einem entgegenkommenden Wagen zusammenstieß, in dem das Mädchen saß. Jedoch habe aus Sicht der Staatsanwaltschaft kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden können. Morgen Nachmittag soll das Urteil verkündet werden.
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