Kein Urteil im Fall des toten Säuglings aus Alsdorf
Im Fall des getöteten Säuglings aus Alsdorf war ja heute eigentlich das Urteil erwartet worden - jetzt geht der Prozess aber wieder in die Beweisaufnahme.
Das hat Landgericht Aachen entschieden. Eine Psychiaterin soll die Schuldfähigkeit des Angeklagten untersuchen. Außerdem hat die Verteidigung beantragt, nochmal ein Gutachten zu den Verletzungen des Kindes einzuholen. Weiterverhandelt wird Ende des Monats.
Der Angeklagte bestreitet, seinem Kind die tödlichen Verletzungen zugefügt zu haben.
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