Kioske dürfen an Sonntagen nicht öffnen
Nachdem es in den letzten Wochen immer wieder Diskussionen darüber gab, ob Kioske in der Stadt sonntags öffnen dürfen, hat das Verwaltungsgericht am Montag ein Urteil verkündet.
Grundsätzlich dürfen Kioske demnach an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen.
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Kiosk in Aachen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben muss. Nach dem Ladenöffnungsgesetz dürfen Verkaufsstellen wie Kioske nur unter bestimmten Bedingungen an diesen Tagen geöffnet sein – ihr Hauptsortiment muss aus Blumen, Zeitungen, Zeitschriften oder Backwaren bestehen. In touristischen Orten wie Aachen dürfen zusätzlich Läden öffnen, die typische Souvenirs anbieten.
Die Stadt Aachen hatte einem Betreiber mit sofortiger Wirkung die Sonntagsöffnung untersagt. Dieser legte daraufhin per Eilantrag Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, da der betreffende Kiosk nicht unter die Ausnahmen fällt, weil er überwiegend Getränke, Süßwaren und Tabakwaren verkauft. Der Betreiber hat nun die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen.
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