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Kläger gegen das Bistum Aachen scheitern vor dem OLG Köln

Weiterer Rückschlag im Prozess zweier Männer gegen das Bistum Aachen. Sie sind Missbrauchsopfer des Bistums und haben vor Gericht Schmerzensgeld verlangt.

Damit sind sie letzten Sommer vor dem Aachener Landgericht gescheitert, weil die Vorfälle mehr als 30 Jahre her und somit verjährt sind.

Dagegen wollten die Männer vorgehen und haben vor dem Oberlandesgericht in Köln eine Prozesskostenhilfe beantragt, um sich das Berufungsverfahren leisten zu können. Auch dieser Antrag wurde wegen der Verjährungsfrist abgelehnt.

Eine Prozesskostenhilfe gebe es nur in Verfahren, die eine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.

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