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Krankenhäuser lockern Zutrittsbeschränkungen

In den letzten Monaten galten in den Krankenhäusern der Städteregion Aachen noch strengere Regeln. Rein durfte mit Ausnahme von Notfällen nur, wer geimpft oder genesen war und einen zusätzlichen Test dabeihatte.

Dabei spielte es auch keine Rolle, ob man schon eine Booster-Impfung erhalten hatte. Jetzt werden die Vorgaben etwas gelockert. Die Testpflicht bleibt zwar bestehen, aber jetzt haben auch ungeimpfte Besucher wieder die Möglichkeit, in die Kliniken zu gehen. Aber auch Geboosterte müssen weiterhin einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test dabeihaben. Das gilt für alle ab sechs Jahren. Außerdem bleibt die bisherige Regel bestehen, dass jeder Patient nur zwei Besucher empfangen darf. Der Besuch von Covid-19-Patienten ist aufgrund der Quarantäne grundsätzlich nicht gestattet. Die Begleitung Sterbender bleibt weiterhin jederzeit möglich. Notaufnahmen sind davon nicht betroffen. Außerdem bleibt die Maskenpflicht in allen Krankenhäusern bestehen. Die Regelungen gelten analog zur aktuellen Coronaschutzverordnung bis zum 30. April.

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