Lebenslange Haft für Erzieherin bleibt bestehen
Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haftstrafe für eine Kita-Erzieherin in Viersen bestätigt. Die Frau hatte ein 2-jähriges Mädchen getötet.
Das Gericht wies den Einspruch der Frau zurück. Die Erzieherin hat dem Mädchen im Schlaf den Brustkorb so stark zusammengedrückt, dass sie nicht mehr atmen konnte.
Zwei Wochen nach dieser Tat ist das Mädchen an ihren Verletzungen gestorben. Der Bundesgerichtshof hat mit diesem Urteil die Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach und damit die Schwere der Schuld bestätigt.
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