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Lenkungspunkt Karlsgraben: Regeln für Ausnahmen

Eine erste Maßnahme im Gesamtkonzept "Innenstadtmobilität für morgen" der Stadt Aachen ist der Lenkungspunkt Karlsgraben. Die Stadt hat jetzt Regeln für Ausnahmen an diesem Punkt bekannt gegeben.

Dafür sind die rechtlichen Vorgaben auf NRW- und Bundesebene geprüft worden.

Durch das Konzept "Innenstadtmobilität für morgen" sollen unter anderem Autos an einigen Stellen in der Innenstadt anders geführt werden, der Durchgangsverkehr soll nach außen verlagert werden. Alle Ziele sollen aber trotzdem erreichbar bleiben. Der erste Lenkungspunkt wurde am 14. August an der Kreuzung Karlsgraben/Löhergraben/Jakobstraße eingeführt (alle Infos hier).

Sowohl soziale Dienste, als auch Handwerker können jetzt Anträge für Ausnahmegenehmigungen in diesem Bereich beantragen. Anwohnende und mobilitätseingeschränkte Personen können ebenfalls Ausnahmegenehmigungen erhalten. Darüber hinaus erteilt die Beschilderung "Lieferverkehr frei" die direkte Durchfahrt für den Liefer- und Ladeverkehr. Gewerbetreibende können also auch Privatpersonen über diesen Weg beliefern (alle Infos zu den Regelungen hier).

Generell gilt aber: Die Durchfahrt an den Lenkungspunkten soll so weit wie möglich begrenzt werden. Die jeweiligen Ausweise zur Durchfahrt gelten immer nur für ein Jahr.

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