Mutmaßlicher "Reichsbürger“ in Jülich klagt gegen Entlassung
Darf ein Reichsbürger in einem Sicherheitsbereich einer Nuklearanlage arbeiten? Nein, sagt heute das Verwaltungsgericht Aachen.
Ein Mitarbeiter des Forschungszentrums Jülich hatte geklagt, weil er aufgrund seiner Reichsbürger-Verbindungen gekündigt wurde und nicht mehr rund um den früheren Atomversuchsreaktor arbeiten darf. Die Aachener Richter haben aber auch klargestellt, dass nicht automatisch jede Verbindung zu der Reichsbürgerbewegung zu Sicherheitsbedenken führen könne, es komme auf den Einzelfall an.
In den Vorstellungen der Bewegung ist die Bundesrepublik gar kein legitimierter Staat, vielmehr existiert weiterhin das Königreich Preußen.
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