Nach Tod einer Schülerin auf Klassenfahrt: Urteil rechtskräftig
Die Verurteilung zweier Lehrerinnen nach dem Tod einer diabeteskranken Schülerin auf einer Klassenfahrt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach bestätigt.
Das hatte die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt.
Die 13-jährige Emily war im Juni 2019 während einer Studienfahrt nach London an den Folgen einer Überzuckerung gestorben. Laut Gericht hätten die Lehrerinnen ihre Sorgfaltspflichten verletzt, indem sie vor der Reise keine schriftliche Abfrage zu möglichen Vorerkrankungen der Schüler durchführten. Dies hätte sie über Emilys Diabetes informieren und ermöglichen können, die lebensgefährliche Überzuckerung frühzeitig zu erkennen und einen Notarzt zu alarmieren. Stattdessen wurde dieser erst kurz vor der Rückreise gerufen.
Das Landgericht hatte die Lehrerinnen zu Geldstrafen in Höhe von 23.400 Euro und 7.200 Euro verurteilt. Die Lehrerinnen legten Revision ein, doch der BGH konnte keine Rechtsfehler feststellen. Mit dem Beschluss vom 18. Dezember ist das Urteil endgültig.
Die Umstände des Falls zeigten, dass Emily auf der Fahrt ihre Blutzuckermessungen vernachlässigte und nicht ausreichend Insulin spritzte. Dennoch sah das Gericht die Hauptverantwortung bei den Lehrerinnen, die die Krankheit hätten berücksichtigen müssen. Emilys Tod sei durch rechtzeitiges Handeln vermeidbar gewesen.
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