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Nach Unfall bei Pinkpop-Festival: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil ein

Nach dem Unfall beim Pinkpop-Festival vor zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft in Maastricht Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Ein Mann aus Heerlen war in eine Gruppe von Menschen gefahren, die auf der Fahrbahn neben dem Festivalgelände saß.

Dabei kam ein Mann ums Leben, drei weitere wurden schwer verletzt. Der Täter war zu 120 Sozialstunden wegen Unfallflucht und unaufmerksamen Fahrens verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft fordert dagegen über ein Jahr Gefängnis und einen fünfjährigen Führerscheinentzug.

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