NRW veröffentlicht Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Regeln
Das Land NRW hat am Montagabend (23.03.2020) einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die landesweiten Corona-Regeln veröffentlicht: Bei Wiederholungsfällen können sogar Strafen bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden.
Die Strafen im Überblick: Bei Verstößen gegen das Kontaktverbot werden 200 Euro fällig. Verbotenes Picknicken kostet rund 250 Euro und wer trotz des Verbots Sportveranstaltungen organisiert, muss 1.000 Euro zahlen. Auch To Go-Gerichte dürfen nur in einem Abstand von 50 Metern zum Restaurant oder Imbiss verzehrt werden, sonst kann auch hier ein Verwarngeld von 200 festgesetzt werden. Außerdem gibt es zusätzliche Bußgelder für Unternehmen, die von den Verstößen profitieren. Auch Verstöße gegen Hygienevorschriften oder das Besuchsverbot in Altenheimen oder Krankenhäusern sollen teuer werden.
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