Samurai-Attacke: Richter schicken Hückelhovener in die Psychiatrie
Ein Hückelhovener muss bis auf weiteres in die geschlossene Psychiatrie. Der 47-Jährige hat nach Meinung der Richter am Mönchengladbacher Landgericht im Wahn unter anderem seinen Nachbarn mit einem Samurai-Schwert getötet.
Gutachter stellten eine schizoaffektive Störung bei dem Hückelhovener fest.
Durch diese Diagnose gilt der Hückelhovener für die Richter als schuldunfähig. Sie sprachen ihn von den Anklagepunkten Totschlag und schwere Körperverletzung frei. Eine Haftstrafe ist damit ausgeschlossen. Allerdings sind die Richter in ihrem Urteil davon überzeugt, dass der Angeklagte durch seine Erkrankung weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Sie ordneten deswegen die Unterbringung in einer Psychiatrie an.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben nun eine Woche Zeit, um das Urteil zu prüfen und um möglicherweise Revision einzulegen.
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