Stadt verhängt erneut Feuerwerksverbot zu Silvester
Zum Jahreswechsel gilt in der Aachener Innenstadt wieder ein striktes Feuerwerksverbot zum Schutz der historischen Altstadt. Die Stadt hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen.
Das Abbrennen großer Feuerwerkskörper ist vom 31. Dezember 2025 um 0 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 24 Uhr verboten, das Mitführen solcher Pyrotechnik bereits ab dem 31. Dezember um 18 Uhr.
Betroffen ist der gesamte innerstädtische Grabenring samt Theaterplatz. In diesem Bereich stehen zahlreiche historische, religiöse und kulturell besonders schützenswerte Gebäude, für die Silvesterraketen ein erhöhtes Brandrisiko darstellen. Die Stadt erinnert dabei auch an den schweren Brand in der Nikolauskirche an Silvester 2010, ausgelöst durch eine Rakete, bei dem unter anderem der historische Hochaltar beschädigt wurde.
Unabhängig von der Allgemeinverfügung gilt zudem bundesweit ein weiteres Verbot: Nach Paragraf 23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper generell nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen oder anderen brandempfindlichen Gebäuden gezündet werden. Das betrifft auch Stadtteile außerhalb des Rings, etwa Kornelimünster oder Burtscheid.
Das Sperrgebiet umfasst alle öffentlichen und privaten Straßen, Wege und Plätze innerhalb des Grabenrings – darunter Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Kapuzinergraben, Templergraben und weitere angrenzende Bereiche. So soll die Altstadt auch in diesem Jahr bestmöglich geschützt werden.
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