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Ab heute Teil-Lockdown in Belgien

Belgien fährt ab heute wieder das öffentliche Leben teilweise runter. Der Konzetierungsausschuss hat für das gesamte Land die 4. Alarmstufe ausgerufen.

Grund ist der besorgniserregende Anstieg der Corona-Zahlen. Die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen ist aktuell 2,5 Mal so hoch wie Ende März.

Deswegen treten ab sofort eine Reihe von Maßnahmen in Kraft. Die sollen verhindern, dass es zu einem totalen Lockdown kommt.

  • Enge Kontakte sind auf höchstens 1 Person beschränkt.
  • Privatzusammenkünfte sind auf dieselben 4 Personen pro zwei Wochen beschränkt.
  • Zusammenkünfte auf öffentlicher Straße sind auf höchstens 4 Personen beschränkt.
  • Homeoffice wird zur Regel für Funktionen, die sich dafür eignen, und unter Berücksichtigung der Fortführung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen und Organisationen, der Dienstleistungen und der Aktivitäten.
  • Märkte und kleine Kirmessen bleiben geöffnet, aber der Konsum von Speisen und Getränken ist dort verboten. Trödel- und Flohmärkte und Weihnachtsmärkte sind verboten.
  • Cafés und Restaurants werden geschlossen. Diese Maßnahme gilt für einen Zeitraum von vier Wochen, wird aber nach zwei Wochen neu bewertet werden. Gerichte zum Mitnehmen können bis 22 Uhr abgeholt werden. Empfänge und Bankette, die von einem professionellen Catering-/Traiteur-Unternehmen betreut werden, sind verboten, außer in Hotels für dort untergebrachte Gäste und bei Empfängen im Rahmen von Beerdigungen (höchstens 40 Personen).
  • Nightshops müssen um 22 Uhr schließen. Der Verkauf von Alkohol ist ab 20 Uhr verboten.
  • Es ist verboten, sich zwischen 24 Uhr und 5 Uhr morgens auf der öffentlichen Straße aufzuhalten, außer für unbedingt notwendige, nicht aufschiebbare Ausgänge/Fahrten, wie z.B. Fahrten aus dringenden medizinische Gründen, Geschäftsreisen und Fahrten vom und zum Arbeitsplatz.
  • Für Indoor-Aktivitäten gelten weiter die bestehenden Protokolle; am 23. Oktober werden sie neu bewertet. Es wird ein Verbot des Verkaufs von Getränken und Lebensmitteln geben.
  • Sportwettkämpfe: Die den Zuschauern vorbehaltenen Bereiche werden von 400 auf 200 Personen halbiert (Profisport) oder nur mit Mitgliedern desselben Haushalts besetzt (Amateursport). Kantinen werden geschlossen und der Ausschank ist allgemein untersagt.

Die Maßnahmen treten ab heute in Kraft und gelten erst einmal einen Monat.

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