
Urteil gegen Kevin P. erwartet
Am Donnerstagmittag wird das Urteil gegen den ehemaligen Aachener Hooligan Kevin P. erwartet. Er ist unter anderem wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Die Verteidigung hat eine deutlich geringere Strafe gefordert.
Nach Ansicht der Verteidiger darf nicht Strafe nicht mehr als sieben Jahre Haft betragen. Außerdem soll der Angeklagte für zwei Jahre in einer Therapieeinrichtung unterkommen, um seine Drogen- und Alkoholsucht in den Griff zu bekommen. Die Staatsanwaltschaft hat in ihren Ausführungen zudem eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags gefordert. Da Kevin P. Wiederholungstäter sei, bestehe zudem eine ungünstige Sozialprognose. Diese Vorwürfe hat die Verteidigung als übertrieben zurückgewiesen.
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