Urteil gegen Marvin H.
Vor dem Aachener Amtsgericht wurde heute das Urteil gegen Marvin H. verkündet. Er hatte kurz vor Weihnachten 2018 in Stolberg einen Unfall verursacht, bei dem fünf Menschen gestorben sind.
Marvin H. soll versucht haben, einer Blitze auszuweichen, ist deshalb auf die Gegenspur gefahren und dann mit einem entgegenkommenden Auto frontal zusammengekracht. Bei dem Unfall sind zwei Freunde von Marvin H. ums Leben gekommen, eine dreiköpfige Familie aus dem anderen Auto hat ebenfalls nicht überlebt. Wegen fahrlässiger Tötung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und illegalem Autorennen wurde er zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil führt bei vielen Menschen zu Unverständnis - genauso wie die Tatsache, dass dieser Fall "nur" beim Amtsgericht gelandet ist, wo das Höchststrafmaß bei 4 Jahren liegt. Vor allem in den Sozialen Medien wurde viel gewertet und geurteilt, weshalb der Verteidiger von Marvin H. beantragt hatte, dass das Verfahren nach dem Jugendstrafrecht und unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird - um Marvin H. vor dem großen medialen Druck zu schützen. Außerdem sieht das Jugendstrafrecht vor, dass der Täter nicht bestraft, sondern erzogen wird. Das Amtsgericht hat dem Antrag zugestimmt, weil Marvin H. zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war - das Jugendstrafrecht kann bei Tätern, die zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, angewandt werden.
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