
Nach Geständnis: Urteil gegen "Mönch von Lützerath" gefallen
Am Landgericht Mönchengladbach ist am Mittwoch das Urteil gegen den „Mönch von Lützerath“ gefallen. Dem Klima-Aktivisten wurde ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung vorgeworfen.
Eine Haftstrafe muss der 29-jährige Franzose nicht verbüßen - stattdessen aber tief ins Portemonnaie greifen. 140 Tagessätze à 30 Euro muss er zahlen. Insgesamt beläuft sich die Strafe auf 4.200€.
Die Videos vom „Mönch von Lützerath“ sind während der Räumung des ehemaligen Dorfes am Tagebaurand viral gegangen. Beim ersten Prozesstag im Januar hat der „Mönch von Lützerath“ die Vorwürfe gegen ihn gestanden. Diese ehrliche Aussage rechnete ihm der Richter nun hoch an.
Der „Mönch“ soll bei der Räumung von Lützerath Anfang 2023 einem Polizisten von hinten gegen das Bein getreten haben, wodurch dieser hingefallen und sich am Arm verletzt haben soll. Eine andere Polizistin steckte im Schlamm fest und soll mehrfach vom „Mönch“ zu Boden geschubst worden sein. Der erste Gerichtstermin fand noch in Erkelenz statt – wegen des großen Medien- und Zuschauerinteresses wurde der jetzige Termin an das Landgericht Mönchengladbach verlegt.
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