Urteil nach Messerangriff
Im Juni dieses Jahres hatte eine Gartenparty in Heinsberg-Lieck ein unschönes Ende genommen. Ein Gast ist dabei lebensgefährlich verletzt worden.
Dafür muss der Täter für einige Zeit ins Gefängnis.
Wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung muss der Angeklagte Vladimir K. für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Ursprünglich ist er wegen versuchten Mordes angeklagt worden.
Dem Angeklagten ist es strafmildernd ausgelegt worden, dass er von seinen beiden späteren Opfern zuerst angegriffen wurde, und extrem viel Alkohol im Spiel war. Der Täter soll einen Blutalkoholwert zwischen vier und fünf Promille gehabt haben. Bei ihm sind außerdem Rippenbrüche und eine klaffende Wunde festgestellt worden.
Vladimir K. ist erst später zu der Party in seiner Nachbarschaft gestoßen. Das hatte wohl dem Gastgeber und einem seiner Freunde nicht gefallen, sie sind nach einem Streit auf den späteren Täter losgegangen. Der ist danach zuerst verschwunden, und später mit einem Messer zurückgekehrt.
Damit hat er erst den Gastgeber verletzt, der sich aber ins Haus retten konnte. Dem anderen Mann hat Vladimir K. die Klinge dann in den Bauch gerammt und lebensgefährlich verletzt.
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